Am 16. Juli 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg gleich mehrere Beschlüsse zu Insolvenzverfahren von Gesellschaften aus dem Umfeld der „Belle Époque“-Projektentwicklungen am Standort Kurfürstendamm 110, 10711 Berlin gefasst. Betroffen sind die:
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Belle Époque Bauten am Landschaftspark Herzberge I GmbH
Aktenzeichen: 3615 IN 3683/25
Register-Nr.: HRB 210625 -
Belle Époque Bauten am Landschaftspark Herzberge III GmbH
Aktenzeichen: 3615 IN 3693/25
Register-Nr.: HRB 210680 -
Belle Époque Quartier Gehrensee GmbH
Aktenzeichen: 3615 IN 3212/25
Register-Nr.: HRB 211375
In allen Fällen wurde durch das Gericht zur Sicherung der Insolvenzmasse vor einer möglichen Verfahrenseröffnung die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde jeweils Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer (Rahel-Hirsch-Str. 10, 10557 Berlin) bestellt.
Maßgebliche Anordnungen:
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
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Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
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Bankguthaben und Forderungen dürfen vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen und verwaltet werden.
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Drittschuldnern (z. B. Mietern oder Kunden) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
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Der Verwalter ist befugt, Sonderkonten gemäß den BGH-Urteilen (IX ZR 47/18 und IX ZR 110/17) zu führen.
Bedeutung:
Die gleichzeitige Einleitung von Sicherungsmaßnahmen bei mehreren Gesellschaften mit ähnlichem Namen, Sitz und Geschäftsführung (insbesondere Torsten Nehls) legt nahe, dass es sich um einen verbundenen Unternehmenskomplex handelt – möglicherweise im Bereich Immobilienentwicklung.
Ein solcher Schritt deutet auf größere wirtschaftliche Schwierigkeiten innerhalb des Unternehmensverbunds hin und wird erhebliche Auswirkungen auf laufende Projekte, Vertragspartner und Gläubiger haben.
Nächste Schritte:
Die Beschlüsse dienen vorerst der Vermögenssicherung. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Bis dahin prüft der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage, insbesondere ob eine Verfahrenseröffnung gerechtfertigt ist und ob ein Restrukturierungspotential besteht.
Rechtsmittel:
Alle Entscheidungen sind anfechtbar durch sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung. Die entsprechenden Fristen und Formvorschriften sind in den Beschlüssen detailliert aufgeführt.