Nach der brutalen Messerattacke auf zwei muslimische Männer im Münchner Stadtteil Pasing im Juli vergangenen Jahres hat das Landgericht München nun sein Urteil gesprochen: Der 41-jährige Täter wird dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann im Zustand eines schweren Wahns auf seine Opfer losging. Er hatte sie auf offener Straße mit einem Messer attackiert und schwer verletzt.
Psychische Krankheit bestimmte das Handeln
Im Prozess hatte ein psychiatrischer Gutachter bestätigt, dass der Angreifer an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leidet. Diese habe ihn während der Tat vollständig gesteuert. Das Landgericht stufte den Mann daher als schuldunfähig ein – eine klassische Haftstrafe kommt damit nicht in Frage.
Stattdessen ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, um weitere Gefahren für die Allgemeinheit auszuschließen.
Opfer schwer verletzt und traumatisiert
Die beiden attackierten Männer überlebten die Messerattacke schwer verletzt. Für sie war der Angriff ein traumatisches Erlebnis – sie traten im Prozess als Nebenkläger auf.
Besonders erschütternd: Laut Ermittlungen hatte sich der Täter gezielt muslimische Opfer ausgesucht. Auslöser dafür war sein Wahn, in dem er glaubte, Deutschland von Muslimen „befreien“ zu müssen. Gleichzeitig fühlte er sich offenbar vom israelischen Geheimdienst Mossad verfolgt.
Dauerhafte Unterbringung als Schutzmaßnahme
Mit seinem Urteil folgt das Landgericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die bereits im Vorfeld die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt hatte. Ziel ist es, sowohl die Gesellschaft als auch den psychisch kranken Täter selbst zu schützen.
Wann und ob der Mann die Klinik jemals wieder verlassen kann, hängt nun vom Verlauf seiner Behandlung und regelmäßigen Gutachten ab.