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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der VA Projektentwicklung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 46 IN 9/25

Lüneburg, 14. April 2025 – Das Amtsgericht Lüneburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VA Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Rämenweg 8, 21423 Winsen (Luhe), einen weiteren bedeutsamen Schritt zur Sicherung des Schuldnervermögens eingeleitet.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 211817, wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico von Appen. Das Unternehmen ist in der Projektentwicklung tätig und in der Region Winsen (Luhe) bekannt.

Aufgrund eines Insolvenzantrags wurde am 14. April 2025 um 13:40 Uhr durch das Amtsgericht Lüneburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der VA Projektentwicklung GmbH angeordnet (§§ 21, 22 InsO).

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Hamburger Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt. Er ist tätig in der Kanzlei SHNF in Hamburg, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, Telefon: 040 / 650390, Fax: 040 / 65039199, E-Mail: Saemisch@shnf.de.

Ab sofort dürfen Verfügungen der Schuldnerin – also etwa Überweisungen, Verkäufe oder neue Vertragsabschlüsse – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden.

Zahlungsverbot an die Schuldnerin

Gleichzeitig wurden die Schuldner der VA Projektentwicklung GmbH (z. B. Kunden und Geschäftspartner mit Zahlungsverpflichtungen) ausdrücklich angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft zu leisten. Leistungen dürfen ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Damit soll sichergestellt werden, dass das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht weiter geschmälert wird und für die Gläubiger gesichert bleibt.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lüneburg eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss steht der Antragsgegnerin (VA Projektentwicklung GmbH) das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung.

Ausblick

Das weitere Verfahren wird zeigen, ob eine Sanierung der VA Projektentwicklung GmbH realisierbar ist oder ob es zu einer Abwicklung kommen muss. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage der Gesellschaft genau prüfen und dem Gericht über seine Ergebnisse berichten.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Lüneburg unter dem Aktenzeichen 46 IN 9/25 geführt. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich nun ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden und ihre Forderungen oder Rückfragen an ihn richten.

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