Aktenzeichen: 280 IN 59/25
Mainz, 11. April 2025 – Das Amtsgericht Mainz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TERRA CLEANER GmbH mit Sitz in der Heiligkreuzweg 108, 55130 Mainz, eine entscheidende Maßnahme getroffen.
Die Gesellschaft, geführt von ihrem Geschäftsführer Herrn Plamen Kolev Markov, wohnhaft in Römerring 39, 55278 Mommenheim, sieht sich aktuell erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten gegenüber. Als Konsequenz wurde am 11. April 2025 um 08:45 Uhr durch das Amtsgericht Mainz die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Von diesem Zeitpunkt an sind sämtliche Verfügungen der TERRA CLEANER GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Aufgabe wurde dem erfahrenen Frankfurter Rechtsanwalt Sebastian Netzel von der Kanzlei Brinkmann & Partner übertragen. Rechtsanwalt Netzel wird sich künftig um die Sicherung und Prüfung des Vermögens der Gesellschaft kümmern und die Interessen der Gläubiger wahren.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist erreichbar unter:
Rechtsanwalt Sebastian Netzel
Colmarer Straße 5
60528 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 370022-0
Telefax: 069 / 370022-111
E-Mail: s.netzel@brinkmann-partner.de
Darüber hinaus wurden die Schuldner der TERRA CLEANER GmbH ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen ab sofort ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Zahlungen an die Gesellschaft dürfen somit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Mainz kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis zur Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. der Bekanntgabe der Entscheidung.
Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten. Die nun eingesetzten Maßnahmen dienen in erster Linie der Sicherung des Vermögens und der Vorbereitung einer geordneten Fortführung oder Abwicklung der Geschäfte der TERRA CLEANER GmbH. Die Entwicklungen in diesem Verfahren werden mit großem Interesse verfolgt.