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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beta Allround Service GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 6686/24

Berlin, 14. April 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Beta Allround Service GmbH mit Sitz in der Trabener Straße 85 D, 14193 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg eine entscheidende Wendung festgestellt.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 186399 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Vadym Stefanishyn, sah sich ursprünglich mit einem Insolvenzantrag einer Gläubigerin konfrontiert. Diese hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, woraufhin das Gericht am 4. Februar 2025 erste Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet hatte. Diese Maßnahmen dienten dazu, das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern und mögliche Benachteiligungen der Gläubiger zu verhindern.

Nun jedoch hat sich die Situation überraschend verändert: Am 11. April 2025 erklärte die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt. Ob dieser Schritt auf eine außergerichtliche Einigung, die vollständige Befriedigung der Forderung oder andere klärende Umstände zurückzuführen ist, bleibt offen.

Jedenfalls hat das Amtsgericht Charlottenburg in Reaktion auf diese Erledigungserklärung am 14. April 2025 entschieden, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.

Damit ist das Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Beta Allround Service GmbH vorerst beendet. Für die Gesellschaft bedeutet dieser Beschluss eine spürbare Entlastung, da sie wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen kann.

Das Verfahren ist damit abgeschlossen, sofern keine weiteren Anträge oder Maßnahmen eingeleitet werden.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36b IN 6686/24 zeigt eindrucksvoll, dass sich auch in fortgeschrittenen Phasen eines Insolvenzverfahrens durch Einigungen oder anderweitige Erledigungen überraschende Wendungen ergeben können. Für die Beta Allround Service GmbH markiert dieser Beschluss somit eine Rückkehr in den wirtschaftlichen Handlungsspielraum – zumindest vorläufig.

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