Amtsgericht Traunstein
Aktenzeichen: 4 IN 99/25
Übersee – Es hätte ein Erfolgsprojekt im Bereich Beauty, Beratung und Lifestyle sein können – doch nun muss sich die turn of beauty GmbH aus Übersee am Chiemsee einer wirtschaftlich schweren Zeit stellen.
Das Amtsgericht Traunstein hat am 10. April 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Adresse Alter Sportplatz 8, 83236 Übersee, wird von Geschäftsführerin Katharina Geißel geleitet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 29756 eingetragen. Die anwaltliche Vertretung im Verfahren übernimmt die Kanzlei Ludwig Wöhren Schewtschenko aus Hamburg.
Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Mansfeld aus Traunstein bestellt. Seine Kanzlei in der Leonrodstraße 3, 83278 Traunstein, steht den Beteiligten unter Telefon +49 (861) 90959050 oder per E-Mail an inso@goebel-mansfeld.de zur Verfügung.
Mit der Entscheidung des Gerichts wurde der turn of beauty GmbH die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen weitgehend entzogen. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen des Unternehmens – auch das Einziehen von Außenständen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zusätzlich wurde der Insolvenzverwalter ermächtigt, Forderungen der Gesellschaft auf ein gesondertes Konto einzuziehen und dort sicher zu verwahren. Auch Kassenbestände und anderes frei verfügbares Vermögen dürfen durch ihn in Besitz genommen und verwertet werden, soweit dies zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich ist.
Schutz der Gläubiger steht im Vordergrund
Diese Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz der Gläubiger und sollen verhindern, dass weitere finanzielle Mittel unkontrolliert abfließen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun umfassend prüfen, wie es um die wirtschaftliche Lage der turn of beauty GmbH bestellt ist – und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung bestehen.
Möglichkeit zur Beschwerde
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Traunstein steht der turn of beauty GmbH sowie ihren Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein, einzulegen.
Für das junge Unternehmen und seine Geschäftspartner beginnt nun eine entscheidende Phase: Wird es gelingen, das Konzept neu aufzustellen und die Beauty-Marke zu retten? Oder ist dies der Anfang vom endgültigen Aus?
Die kommenden Wochen werden es zeigen.
Amtsgericht Traunstein – Insolvenzgericht
10. April 2025