Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt müssen weiterhin eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg jetzt entschieden und damit eine Beschwerde der Personalräte zurückgewiesen. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.
Die Richter stellten klar: Die Einführung der Zusatzstunde durch die Landesregierung im Jahr 2023 sei rechtlich zulässig und verstoße nicht gegen die Mitbestimmungsrechte der Lehrervertretungen. Damit bleibt die umstrittene Maßnahme vorerst bestehen.
Hintergrund der Entscheidung ist der anhaltende Lehrermangel in Sachsen-Anhalt. Um diesem Problem kurzfristig zu begegnen, hatte das Bildungsministerium beschlossen, dass alle vollzeitbeschäftigten Lehrkräfte pro Woche eine zusätzliche Stunde unterrichten sollen.
Für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer bleibt allerdings eine Wahlmöglichkeit: Sie können sich die Zusatzstunde entweder auszahlen lassen oder diese zu einem späteren Zeitpunkt abbummeln, also freinehmen.
Der juristische Streit um die Zusatzbelastung ist damit aber noch nicht endgültig beendet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich in letzter Instanz mit der Frage befassen, ob diese Maßnahme grundsätzlich rechtmäßig ist.
Für viele Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt bedeutet das aktuelle Urteil jedoch vorerst: Mehr Arbeit bleibt Realität – ob gewollt oder nicht.