Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 67b IN 102/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 141669 eingetragenen Fonds 4 AvR Hemphöfen Verwaltungs GmbH, Kattrepel 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Mertens, hat das Amtsgericht Hamburg am 11. April 2025 um 11:57 Uhr folgende Entscheidung getroffen.
Die Fonds 4 AvR Hemphöfen Verwaltungs GmbH betreibt die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin wurde gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Caffamacherreihe 16
20355 Hamburg
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus ist es den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Amtsgericht Hamburg
11. April 2025