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Giga Fiber: Kritik an vermeintlich kostenlosem Glasfaser-Angebot

RosZie (CC0), Pixabay

Der Internetanbieter Giga Fiber ist von der Verbraucherzentrale abgemahnt worden. Der Grund: Das Unternehmen wirbt mit einem scheinbar kostenlosen Glasfaser-Internetanschluss – doch dahinter steckt ein verstecktes Zahlungsmodell, das viele Kundinnen und Kunden überrascht.

In der Werbung stellt Giga Fiber sein Angebot als „kostenlos“ dar. Tatsächlich verlangt der Anbieter aber, dass Kundinnen und Kunden im Gegenzug regelmäßig persönliche Zahlungen wie Miete, Strom- oder Mobilfunkrechnungen über einen externen, bislang nicht bekannten Zahlungsdienstleister abwickeln. Dieser Umweg ist nicht nur ungewöhnlich, sondern für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist diese Form der Werbung klar irreführend. Wer von einem kostenlosen Angebot liest, rechnet nicht damit, seine Finanzdaten einem Drittanbieter anvertrauen zu müssen oder sich an komplizierte Zahlungsbedingungen zu binden. Die Verbraucherzentrale hat Giga Fiber daher formell abgemahnt und fordert das Unternehmen auf, die Werbung zu ändern oder ganz zu unterlassen.

Versteckte Bedingungen sind unzulässig

Die Rechtslage ist eindeutig: Angebote, die als kostenlos beworben werden, müssen für Verbraucher auch tatsächlich ohne Gegenleistung sein – zumindest soweit dies im Sinne der Werbung suggeriert wird. Wenn im Hintergrund Verpflichtungen bestehen, wie etwa die Nutzung eines bestimmten Zahlungsdienstes oder die Weitergabe sensibler Daten, müssen diese deutlich und transparent kommuniziert werden.

Verbraucherschutzorganisationen warnen generell davor, sich auf vermeintlich kostenlose Angebote einzulassen, bei denen im Kleingedruckten versteckte Bedingungen auftauchen. „Kostenlos heißt nicht automatisch sorgenfrei“, so eine Sprecherin der Verbraucherzentrale.

Was Betroffene tun können

Wer bereits einen Vertrag mit Giga Fiber abgeschlossen hat und sich durch die Werbung getäuscht fühlt, sollte sich rechtlich beraten lassen. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu kostenlose Beratungsgespräche und kann dabei helfen, die Wirksamkeit von Verträgen zu prüfen oder ggf. zu widerrufen.

Fazit:
Transparente Information ist ein Grundrecht der Verbraucher. Wenn Werbung falsche Erwartungen weckt, sind rechtliche Schritte wie Abmahnungen ein wichtiges Mittel, um für Fairness auf dem Markt zu sorgen. Die Abmahnung gegen Giga Fiber ist ein Beispiel dafür, dass Verbraucherschutz auch bei digitalen Angeboten weiterhin dringend notwendig ist.

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