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Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA
BaFin warnt vor Kapeltrix – Unzulässige Kryptodienstleistungen über kapeltrix.com
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BaFin warnt vor Kapeltrix – Unzulässige Kryptodienstleistungen über kapeltrix.com

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website kapeltrix.com. Nach aktuellen Erkenntnissen bieten die Betreiber dort Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Verantwortlichen hinter der Plattform stehen nicht unter Aufsicht der BaFin, agieren jedoch auf dem deutschen Markt – ohne gesetzliche Zulassung.

Gesetzeslage:

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ausschließlich von Unternehmen mit BaFin-Erlaubnis angeboten werden. Dies ist in § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) geregelt.

Die BaFin rät:

  • Nutzen Sie keine Dienstleistungen über kapeltrix.com
  • Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Informationen preis
  • Prüfen Sie stets, ob ein Anbieter zugelassen ist, etwa über die Unternehmensdatenbank auf www.bafin.de

Achten Sie auf Regulierung und Seriosität – bei unautorisierten Plattformen besteht hohes Risiko für Kapitalverluste und Betrug.

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