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Tötungsdelikt in JVA Burg: Besucherin starb durch Gewalt gegen den Hals

Nach dem Tod einer 35-jährigen Besucherin in der Justizvollzugsanstalt Burg (Sachsen-Anhalt) haben Staatsanwaltschaft und Polizei nun das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung bekannt gegeben: Die Frau starb demnach durch Gewalteinwirkung gegen den Hals.

Die Frau aus dem Altmarkkreis Salzwedel hatte am Donnerstag ihren Ehemann in der JVA besucht. Dabei handelte es sich um einen sogenannten Langzeitbesuch, bei dem sich Häftlinge und Angehörige in einem eigenen Raum treffen können – ohne ständige Überwachung, jedoch unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen.

Wenig später wurde die Frau leblos in dem Besuchsraum aufgefunden. Die Ermittlungen richteten sich früh gegen ihren Ehemann, der sich zu dem Zeitpunkt bereits in Haft befand. Die Obduktion bestätigte nun den Verdacht auf ein Tötungsdelikt durch manuelle Gewalt gegen den Halsbereich, also wahrscheinlich durch Würgen oder Drosseln.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Totschlag oder Mord. Weitere Details zur Tat und zum möglichen Motiv wurden bislang nicht bekannt gegeben.

Der Fall wirft Fragen zur Sicherheitslage bei Langzeitbesuchen in Justizvollzugsanstalten auf. Solche Besuche sind zwar grundsätzlich erlaubt, werden jedoch nicht ständig optisch oder akustisch überwacht, um eine gewisse Privatsphäre zu gewährleisten. Der tragische Vorfall dürfte nun eine erneute Diskussion über Sicherheitskonzepte im Strafvollzug auslösen.

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