Aktenzeichen: 534 IN 526/25
Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
Beschluss vom 02. April 2025, 10:35 Uhr
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Domavesta Dresden GmbH, mit Sitz in Alttorna 7, 01239 Dresden, hat das Amtsgericht Dresden eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 41100 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Klaus-Peter Schulz vertreten.
Dieser Beschluss markiert den Beginn eines geregelten Verfahrens, das den Erhalt des Unternehmensvermögens sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung schaffen soll.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Kfm. Martin Obendorf bestellt. Er ist tätig bei der Kanzlei Wolff Rapp Sanierung, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden. Für Rückfragen ist er erreichbar unter:
- Telefon: 0351 491850
- Telefax: 0351 4918599
- E-Mail: dresden@wolffrapp-sanierung.de
- Web: www.wolffrapp-sanierung.de
Herr Obendorf ist befugt, Bankguthaben und sonstige Gelder der Gesellschaft entgegenzunehmen. Darüber hinaus wurde er mit einer Reihe weiterer Sicherungs- und Kontrollbefugnisse ausgestattet, um die Vermögenswerte der Domavesta Dresden GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Zustimmungsvorbehalt und Zahlungsanordnung
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO wurden sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände unter einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gestellt. Das bedeutet: Die Geschäftsführung darf über das Unternehmensvermögen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
Zudem wurde angeordnet, dass Zahlungen von Drittschuldnern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten sind – es sei denn, dieser gestattet im Einzelfall ausdrücklich die Leistung an die Schuldnerin.
Einsichtnahme und weiteres Verfahren
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsichtnahme durch die Beteiligten bereit. Mit dieser Maßnahme beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Domavesta Dresden GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermitteln, ob genügend Masse zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist, und ob es Spielräume für eine Fortführung des Unternehmens gibt.
Ein kritischer Wendepunkt für die Domavesta Dresden GmbH
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die Domavesta Dresden GmbH – ein in der Region bekanntes Unternehmen – an einem Scheideweg. Ob das Verfahren in eine Sanierung mündet oder die geordnete Abwicklung unausweichlich ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Bis dahin gilt: Alle finanziellen Bewegungen erfolgen unter der strengen Aufsicht des Insolvenzverwalters – im Interesse der Gläubiger und der Sicherung der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Dresden – 02. April 2025