Aktenzeichen: IN 61/25 – Amtsgericht Wolfratshausen
Ein Traditionsunternehmen aus Oberbayern steht vor einem tiefgreifenden Umbruch: Die Johann Kuhn GmbH, mit Sitz in der Hans-Urmiller-Ring 12, 82515 Wolfratshausen, wurde am 28. März 2025 unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Wolfratshausen reagiert damit auf den Insolvenzantrag der Schuldnerin, um deren Vermögen vor einer weiteren Verschlechterung zu schützen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 236245 eingetragen und wird durch die beiden Geschäftsführer Athanasios Bountassis und Johann Kuhn vertreten. Details zur konkreten Geschäftstätigkeit wurden im Beschluss nicht genannt, doch deutet der Name auf eine langjährig gewachsene Struktur im gewerblichen oder handwerklichen Bereich hin.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Barbara von Bullion aus Wolfratshausen bestellt – mit Kanzleisitz direkt gegenüber dem Unternehmensstandort. Ihre Aufgabe: Das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, Forderungen zu bündeln, und eine belastbare Entscheidungsgrundlage für das Hauptinsolvenzverfahren zu schaffen.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts:
- Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter dieses Zustimmungserfordernis.
- Zwangsvollstreckungen werden untersagt bzw. einstweilen eingestellt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind.
- Die vorläufige Verwalterin ist ermächtigt, Kassenguthaben und Forderungen auf ein Verfahrenskonto einzuziehen und über dieses Sonderkonto zu verwalten.
- Drittschuldner dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zahlen, nicht mehr an die Schuldnerin selbst.
Was bedeutet das für Geschäftspartner?
Für Gläubiger, Kunden und Dienstleister der Johann Kuhn GmbH heißt das:
Alle geschäftlichen Handlungen – insbesondere Zahlungen – sind nur noch in Abstimmung mit der Insolvenzverwalterin zulässig. Dies schützt Gläubigerinteressen und sorgt für geordnete Abläufe im weiteren Verfahren.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 61/25 geführt. Ob es in ein eröffnetes Insolvenzverfahren übergeht oder eine Sanierungslösung möglich ist, hängt nun wesentlich von der wirtschaftlichen Prüfung durch die Verwalterin ab.
Der heutige Beschluss markiert damit nicht das Ende – sondern den Beginn eines möglicherweise erneuernden Kapitels für die Johann Kuhn GmbH. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein Neustart unter insolvenzrechtlicher Aufsicht realisierbar ist – oder ob eine geordnete Abwicklung unausweichlich wird.