Bad Neuenahr-Ahrweiler, 20. März 2025 – Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat im Verfahren 6 IN 37/25 über das Vermögen der Krankenhausverbund Linz/Remagen gemeinnützige GmbH eine drei Monate lange Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans gesetzt. Dies geschieht im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens gemäß § 270d InsO, das eine Sanierung des Unternehmens unter Eigenverwaltung ermöglicht.
Die Gesellschaft mit Sitz in Linz am Rhein, vertreten durch die Geschäftsführer André Tillmann und Thomas Werner, bleibt trotz des laufenden Insolvenzverfahrens berechtigt, ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen, allerdings unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters.
Bestellung eines vorläufigen Sachwalters
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser aus Koblenz bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die wirtschaftlichen Maßnahmen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Gläubiger benachteiligt werden.
Bedeutung der Entscheidung
Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO ist eine Sonderform der Insolvenz, die Unternehmen eine gezielte Restrukturierung ermöglicht, während sie ihren Geschäftsbetrieb weitgehend eigenständig fortführen können. Der Krankenhausverbund hat nun drei Monate Zeit, um einen Insolvenzplan zu erstellen, der die Sanierung des Unternehmens ermöglichen soll.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eingelegt werden.
Die vollständigen Akten können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob der Krankenhausverbund Linz/Remagen eine Sanierung erfolgreich umsetzen kann oder ob das Insolvenzverfahren in eine reguläre Abwicklung übergeht.