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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die XPCOM-SYSTEMS UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 299/25

Nürnberg, den 12. März 2025 – Das Amtsgericht Nürnberg hat um 15:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der XPCOM-SYSTEMS UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Die Schuldnerin, mit Sitz in der Nopitschstraße 10, 90441 Nürnberg, wird durch Geschäftsführer Niklas Jochen Walter vertreten.

Einschränkungen für die Schuldnerin

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Fábián aus Nürnberg bestellt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Dies umfasst insbesondere:

  • Einziehung von Außenständen: Die XPCOM-SYSTEMS UG darf keine ausstehenden Forderungen mehr selbst eintreiben.
  • Bankkonten und Vermögenswerte: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Kassenbestände einzuziehen und zu verwalten.
  • Verbot von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
  • Schutz vor Gläubigermaßnahmen: Die Gläubiger der Schuldnerin dürfen keine Verrechnung oder Aufrechnung von eingehenden Geldern mit eigenen Forderungen vornehmen.

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Zu seinen Maßnahmen gehören:

  • Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos, um eingehende Gelder für die spätere Insolvenzmasse zu verwalten.
  • Einsicht in geschäftliche Unterlagen, einschließlich Verträge, Bankkonten und Buchhaltung.
  • Betreten der Geschäftsräume zur Durchführung von Nachforschungen.
  • Einholung von Auskünften bei Behörden, Banken, Kreditinstituten und Steuerbehörden.

Drittschuldner – also Unternehmen oder Personen, die der XPCOM-SYSTEMS UG noch Zahlungen schulden – dürfen ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Möglichkeiten der Anfechtung

Die Schuldnerin und ihre Gläubiger können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Sollte eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abgegeben werden. Sie muss von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigtem unterzeichnet und begründet werden.

Ausblick auf die Zukunft der XPCOM-SYSTEMS UG

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung bleibt offen, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Insolvenzeröffnung, ein Sanierungsplan oder ein Verkauf des Geschäfts angestrebt wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg eingesehen werden.

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