Aktenzeichen: 3610 IN 650/25
Berlin, den 12. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat um 14:02 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Vira Gastronomie Verwaltungs GmbH, Betreiberin des Café Krone in Berlin, angeordnet. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Das Unternehmen, mit Sitz in der Oderbergerstraße 38, 10435 Berlin, wird durch Geschäftsführer Inparajah Vinotharan vertreten.
Einschränkungen für die Schuldnerin
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gordon Garz aus Berlin bestellt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Dies umfasst insbesondere:
- Einziehung von Außenständen: Die Vira Gastronomie Verwaltungs GmbH darf ausstehende Forderungen nicht mehr eigenständig eintreiben.
- Bankkonten und Vermögenswerte: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten.
- Verbot von Zwangsvollstreckungen: Alle gegen das Unternehmen laufenden Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und zu erhalten. Ihm stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos zur Verwaltung eingehender Gelder.
- Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin.
- Betreten der Geschäftsräume zur Durchführung von Nachforschungen.
- Einholung von Auskünften bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten.
Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen, die noch Zahlungen an die Schuldnerin leisten müssten – dürfen ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen.
Möglichkeiten der Anfechtung
Die Schuldnerin und ihre Gläubiger können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Sollte eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abgegeben werden. Sie muss von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigtem unterzeichnet und begründet werden.
Ausblick auf die Zukunft der Vira Gastronomie Verwaltungs GmbH
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet, dass eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens geprüft wird. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Insolvenzeröffnung, ein Sanierungsplan oder ein Verkauf des Geschäfts angestrebt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden.