Aktenzeichen: 3607 IN 1691/25
Berlin, den 12. März 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat um 15:56 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GET a GIG GmbH angeordnet. Die Entscheidung soll verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung weiter verschlechtert.
Die Schuldnerin, mit Sitz in der Urbanstraße 116, 10967 Berlin, wird durch Geschäftsführer Marcus Fitzgerald vertreten.
Einschränkungen für die Schuldnerin
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner aus Berlin bestellt. Ab sofort sind alle finanziellen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Besonders betroffen sind:
- Einziehung von Außenständen: Die GET a GIG GmbH darf keine ausstehenden Forderungen mehr selbst eintreiben.
- Bankkonten und Vermögenswerte: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Guthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und zu verwalten.
- Verbot von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen werden ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Zu seinen Befugnissen gehören:
- Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos, um vorhandene Gelder für die Insolvenzmasse zu sichern.
- Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen, einschließlich Bücher, Bankkonten und Verträge.
- Betreten der Geschäftsräume und Durchführung von Nachforschungen.
- Einholung von Auskünften bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten.
Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner, die noch Zahlungen an die GET a GIG GmbH zu leisten haben – dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung
Die Schuldnerin und ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Sollte eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.
Ausblick auf die Zukunft der GET a GIG GmbH
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung bleibt offen, ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Insolvenzeröffnung erfolgt oder ob alternative Maßnahmen – wie eine Sanierung oder ein Verkauf – realisierbar sind.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden.