Aktenzeichen: 91 IN 550/24
Stralsund, den 12. März 2025 – Das Amtsgericht Stralsund hat die mit Beschluss vom 7. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben, nachdem die antragstellende Gläubigerin am 5. März 2025 die Hauptsache für erledigt erklärt hat.
Die Deutsche BOGENN GmbH, mit Sitz in Sassnitz, OT Neu Mukran, Südstraße 20, war Gegenstand eines Insolvenzantragsverfahrens, welches nun nicht weiterverfolgt wird. Das Unternehmen wurde durch seinen Geschäftsführer vertreten, während Rechtsanwalt Berthold Burkert aus Nürnberg als Verfahrensbevollmächtigter agierte.
Verbleibende Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Obwohl die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurden, bleibt der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Gerhard Kukuk, weiterhin befugt, über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO zu verfügen.
Seine Aufgaben umfassen insbesondere:
- Begleichung der im Verfahren entstandenen Kosten gemäß §§ 209, 207 Abs. 3 Satz 1 InsO.
- Entnahme seiner Vergütung als Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter vom Sonderkonto nach gerichtlicher Festsetzung.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der Erledigungserklärung der Gläubigerin und der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen entfällt die Grundlage für eine weitere Insolvenzprüfung. Damit bleibt unklar, ob sich die wirtschaftliche Lage der Deutschen BOGENN GmbH stabilisiert hat oder ob alternative Lösungen, wie eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern, gefunden wurden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stralsund eingesehen werden.