Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die
Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)
740 Js 1275/22
Unter dem Aktenzeichen 46 KLs 740 Js 1275/22 wurde mit Entscheidung des Landgerichts Bamberg vom 30.01.2024 die Einziehungsbetroffene Irina Schwarz zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 162.270,02 € rechtskräftig verurteilt.
Nach der genannten Entscheidung könnten aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) Entschädigungsansprüche gegen den Verurteilten entstanden sein.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Verurteilte war im Zeitraum von September 2021 bis Februar 2022 Teil einer kriminellen Vereinigung, die reihenweise Betrugstaten zum Nachteil von Anlegern beging. Sie war bei der betrügerischen Trading-Plattform „KryptoEUClub“ als Managerin des Retention Desk „Cheetahs“ tätig, der sich ausschließlich an den deutschen Sprachraum richtete.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte in Höhe von 156.744,90 € gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Generalstaatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Generalstaatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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