Das Amtsgericht Nürnberg hat am 27. Februar 2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Zum Spießgesellen GmbH & Co. KG angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 115/25 geführt.
Die Gesellschaft, mit Sitz am Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 14694 eingetragen. Sie wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Gastromanics GmbH, vertreten, deren Geschäftsführerin Urban Alexandra ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt, dessen Kanzlei sich in Nürnberg, Eichendorffstraße 1, befindet. Er ist unter der Telefonnummer +49 (911) 951285-0, per Fax unter +49 (911) 951285-10 sowie per E-Mail unter advo@ra-dr-beck.de erreichbar.
Einschränkungen der Verfügungsgewalt
Das Gericht hat zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin folgende Maßnahmen angeordnet:
- Zustimmungsvorbehalt: Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
- Außenstände und Bankguthaben: Die Einziehung von Außenständen und die Verwaltung von Bankguthaben dürfen nur noch über ein vom vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmtes Konto erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Frist: Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Falls die Entscheidung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht wurde, beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, einzulegen. Sie kann auch bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts zur Niederschrift erklärt werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Nürnberg eingehen.
- Erforderlicher Inhalt: Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
- Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
- Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu sind auf www.justiz.de abrufbar.
Ausblick auf das Verfahren
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Zum Spießgesellen GmbH & Co. KG. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen analysieren, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordneten Abwicklung erfolgen muss.
Das Amtsgericht Nürnberg wird nach dieser Prüfung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.