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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die ROFE Vertriebs-GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 1 IN 41/25

Das Amtsgericht Memmingen hat am 27. Februar 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ROFE Vertriebs-GmbH mit Sitz in der Hoher Weg 2, 87719 Mindelheim, angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer HRB 5639 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Stefanie Kneer vertreten.

Die Gesellschaft ist im Vertrieb und der Montage von Holz- und Kunststofffenstern und -türen sowie im Vertrieb von Rollläden und Sonnenschutzanlagen tätig. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen aus München bestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wolfgang Müller bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Bodmanstraße 7, 87435 Kempten, und er ist unter der Telefonnummer +49(831) 960 887-0 sowie per Fax unter +49(831) 960 887-28 erreichbar.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher sowie Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zudem muss geprüft werden, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorläufig untersagt oder eingestellt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden darüber hinaus folgende Befugnisse übertragen:

  • Führung der Kassenverwaltung
  • Eröffnung eines Insolvenzverwalter-Sonderkontos
  • Eingehung von Verbindlichkeiten für laufende Betriebskosten wie Strom, Wasser, Telefon und Internet
  • Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Arbeitnehmer und damit verbundene Verpflichtungen

Alle Schuldner der ROFE Vertriebs-GmbH werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Er ist ermächtigt, Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Memmingen, 27. Februar 2025

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