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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die cf BS-Mitte GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 273 IN 34/25 b

Das Amtsgericht Braunschweig hat am 26. Februar 2025 um 14:38 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der cf BS-Mitte GmbH mit Sitz in der Mittelweg 7, 38106 Braunschweig angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 210282 eingetragen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier von der InsoTreu bestellt. Seine Kanzlei befindet sich Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig. Er ist telefonisch unter 0531/473-7336, per Fax unter 0531/473-7398 oder per E-Mail unter info@insotreu.de erreichbar.

Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient der Sicherung der Insolvenzmasse und dem Schutz der Gläubigerinteressen.

Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus können Gläubiger eine Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.

Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, beginnt die Frist, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts einzulegen, muss aber innerhalb der Frist beim Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eingehen. Elektronische Einreichungen sind über das Gerichts- und Verwaltungspostfach govello-1166699024563-000010200 möglich.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird. Falls die Entscheidung nur teilweise angefochten wird, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Eine Begründung wird empfohlen.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Webseite des Amtsgerichts Braunschweig unter www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de abrufbar.

Amtsgericht Braunschweig, 26. Februar 2025

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