Das Amtsgericht Bielefeld hat am 25. Februar 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HWS – Aktiengesellschaft Handel – Wirtschaft – Services abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 43 IN 218/24 geführt.
Die Gesellschaft, mit Sitz in der Milchstraße 183, 32120 Hiddenhausen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 161062 eingetragen. Sie wird durch ihren Vorstand Herrn Florian Krutemeyer, Kirchröder Straße 87, 30625 Hannover, gesetzlich vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich der Beratung und Betreuung in Fragen des Vermögens, finanzieller Vorsorge und Versorgung tätig.
Ablehnung des Antrags mangels Masse
Der Antrag eines Gläubigers vom 18. März 2024, welcher am 19. März 2024 beim Gericht einging, wurde durch das Amtsgericht Bielefeld mit Beschluss vom 25. Februar 2025 abgewiesen.
Grund für die Ablehnung ist das Fehlen ausreichender finanzieller Mittel, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Folgen der Entscheidung
Da das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, bleibt die Gesellschaft rechtlich bestehen, jedoch ohne den Schutz eines Insolvenzverfahrens. Gläubiger haben nun die Möglichkeit, individuelle Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen einzuleiten, um ihre Forderungen geltend zu machen.