Das Landgericht Meiningen in Thüringen hat einen 44-jährigen Feuerwehrmann wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Missbrauch unter Ausnutzung beruflicher Vertrauensstellung
Nach Angaben eines Gerichtssprechers nutzte der Angeklagte seine berufliche Stellung und das damit verbundene Vertrauen, um sich seinen Opfern zu nähern.
- In einem Fall soll er seine Autoritätsposition innerhalb der örtlichen Feuerwehr ausgenutzt haben, um sich einem minderjährigen Opfer zu nähern und es zu missbrauchen.
- In einem weiteren Fall habe er seine Tätigkeit bei einer Rettungswache als Mittel genutzt, um Kontakt zu einem Jugendlichen herzustellen und sexuelle Übergriffe zu begehen.
Geständnis im Prozess – Strafmilderung durch Kooperation
Während des Prozesses legte der 44-Jährige ein Geständnis ab und räumte die ihm zur Last gelegten Taten ein. Dies wurde vom Gericht als strafmildernder Umstand gewertet. Das Urteil von anderthalb Jahren Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, sodass der Mann nicht ins Gefängnis muss, sofern er sich in der Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lässt.
Neben der Bewährungsstrafe wurden ihm voraussichtlich Auflagen erteilt, die möglicherweise Therapiegespräche oder Sozialstunden umfassen könnten.
Reaktionen und Folgen des Urteils
Der Fall sorgt in der Region für erhebliche Erschütterung, insbesondere da der Verurteilte eine Vertrauensperson innerhalb der Feuerwehr und des Rettungsdienstes war – Institutionen, die für Hilfe, Schutz und Sicherheit stehen. Ob und in welchem Umfang sich die Vorfälle auf die betroffenen Organisationen auswirken, bleibt abzuwarten.
Das Urteil ist rechtskräftig, da weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt haben. Der Mann wird somit nicht in Haft gehen, muss sich jedoch während der Bewährungszeit an strenge Auflagen halten.