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Sparkasse KölnBonn: Verfahren ruht – Entscheidung gegen Berliner Sparkasse wird abgewartet

witwiccan / Pixabay

Das Oberlandesgericht Hamm hat die für den 26. Februar 2024 angesetzte mündliche Verhandlung im Verfahren gegen die Sparkasse KölnBonn abgesagt. Grund dafür ist ein gemeinsamer Antrag beider Prozessparteien auf Ruhen des Verfahrens. Sie wollen zunächst die Entscheidung im ähnlich gelagerten Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Berliner Sparkasse abwarten.

Worum geht es?

In beiden Verfahren geht es um die Rechtmäßigkeit einseitiger Entgelterhöhungen durch die Sparkassen. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass eine von den Sparkassen verwendete Klausel unwirksam sei und sie daher ihre Gebühren nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden anpassen durften.

Das Kammergericht Berlin will am 27. März 2024 über den Fall der Berliner Sparkasse urteilen. Es wird erwartet, dass dieses Urteil anschließend vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft wird und maßgeblich für das Verfahren gegen die Sparkasse KölnBonn sein könnte.

Klageanmeldung weiterhin möglich

Betroffene Kund:innen der Sparkasse KölnBonn können sich weiterhin kostenlos in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Die Anmeldung hemmt die Verjährung möglicher Ansprüche. Verbraucher:innen können mit dem Klage-Check des vzbv prüfen, ob sie betroffen sind, und erhalten Unterstützung bei der Anmeldung.

Weitere Informationen und den Anmeldeservice bietet die Webseite zur Klage.

 

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