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S & H Werner GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Amtsgericht Cottbus ordnet Maßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Cottbus, 5. Februar 2025 – Die S & H Werner GmbH, ansässig in Schipkau, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Das Amtsgericht Cottbus hat im Rahmen des Insolvenzprüfungsverfahrens unter dem Aktenzeichen 63 IN 19/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Vorläufige Insolvenzverwaltung und Einschränkungen

Das Unternehmen, geführt von den Geschäftsführern Danny und Sibylle Werner, steht nun unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henry Girbig, der am 5. Februar 2025 um 9:50 Uhr vom Gericht bestellt wurde.

Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind. Diese Maßnahme soll das Vermögen sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens gewährleisten.

Wie geht es weiter?

Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob die S & H Werner GmbH eine Sanierungschance erhält oder ob eine Liquidation unausweichlich ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und eine erste Einschätzung über die Zukunftsperspektiven abgeben.

Für Mitarbeiter, Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet die Insolvenzprüfung eine Zeit der Unsicherheit. Ob das Unternehmen eine zweite Chance bekommt oder ob es vom Markt verschwindet, wird sich in den nächsten Wochen klären.

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