Das Amtsgericht Duisburg hat am 14. Februar 2025 um 12:31 Uhr unter dem Aktenzeichen 620 IN 318/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GOOD TREAD GmbH angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen des Vermögens zu verhindern, bis über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Die GOOD TREAD GmbH, mit Sitz in der Elbesstraße 23-25, 45478 Mülheim an der Ruhr, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15612 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführerin Jutta Maron-Jurgschat vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich der Runderneuerung und des Handels mit LKW-Reifen tätig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Nierkens aus Duisburg bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus gelten folgende Maßnahmen:
- Zwangsvollstreckungen untersagt: Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
- Zahlungsverbote für Schuldner der GOOD TREAD GmbH: Geschäftspartner und Schuldner des Unternehmens sind verpflichtet, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Kontrolle über Finanzmittel: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
In den kommenden Wochen wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder das Insolvenzverfahren in eine geordnete Abwicklung übergeht. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls Forderungen vorbereiten.