Siegen, 14. Februar 2025 – Das Amtsgericht Siegen hat am heutigen Tag um 14:42 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FL Spaltbandservice GmbH & Co. KG mit Sitz in Kreuztal angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen aus Siegen bestellt.
Einschränkungen für die Schuldnerin und deren Geschäftspartner
Mit der Anordnung unterliegt das Unternehmen nun erheblichen Beschränkungen. Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der FL Spaltbandservice GmbH & Co. KG untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist Dr. Janßen ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zwangsvollstreckungen vorerst gestoppt
Weiterhin untersagt das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Hintergrund: Ein Unternehmen der Metallverarbeitung in der Krise
Die FL Spaltbandservice GmbH & Co. KG, eingetragen unter der Handelsregisternummer HRA 7990, ist in der Herstellung von Spaltband tätig. Die Geschäftsführung liegt bei der FL Spaltbandservice Verwaltungs-GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Florian und Martin Freikmann aus Hilchenbach.
Mit dem nun eingeleiteten Verfahren beginnt eine Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung, in der geprüft wird, ob eine Sanierung möglich ist oder die Insolvenz des Unternehmens offiziell eröffnet wird. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob es für das Unternehmen noch Rettung gibt oder eine Abwicklung droht.