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FINMA warnt vor Rossberg & Partner GmbH: Vorsicht bei Finanzgeschäften

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine Warnung bezüglich der Rossberg & Partner GmbH herausgegeben, einem Unternehmen mit Sitz in Hünenberg. Das Unternehmen ist an den Adressen Bösch 80B, 6331 Hünenberg und Säntisstrasse 33, 8304 Wallisellen registriert und tritt online über die Website www.rossberg-partner.ch auf. Obwohl die Firma im Handelsregister (HR) eingetragen ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie über die notwendigen Lizenzen für Finanzdienstleistungen verfügt oder unter der Aufsicht der FINMA steht.

Die FINMA warnt regelmäßig vor Unternehmen, die unerlaubte Finanzdienstleistungen anbieten oder ohne die erforderlichen Genehmigungen agieren. Solche Firmen locken oft mit vermeintlich lukrativen Anlageangeboten, die sich später als betrügerisch herausstellen können. Die Rossberg & Partner GmbH könnte zu solchen Unternehmen gehören, weshalb Anleger zur äußersten Vorsicht geraten wird.

Wichtige Hinweise für Anleger:
Ein Handelsregistereintrag allein garantiert nicht die Seriosität eines Unternehmens im Finanzsektor. Vor Investitionen sollten potenzielle Anleger stets überprüfen, ob das Unternehmen über eine gültige FINMA-Lizenz verfügt. Dies kann über die öffentlichen Register der FINMA eingesehen werden. Zudem ist es ratsam, auf ungewöhnlich hohe Renditeversprechen oder undurchsichtige Geschäftsmodelle zu achten, die typische Warnsignale für Finanzbetrug darstellen.

Die FINMA empfiehlt, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen oder sich direkt an die Behörde zu wenden, um die Seriosität eines Anbieters zu überprüfen. Wer bereits in Geschäftsbeziehungen mit der Rossberg & Partner GmbH steht oder Zahlungen geleistet hat, sollte umgehend seine Rechtsposition prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen.

Fazit:
Die Warnung der FINMA vor der Rossberg & Partner GmbH unterstreicht einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Finanzgeschäften wachsam zu bleiben. Anleger sollten sich nicht allein auf formale Einträge im Handelsregister verlassen, sondern sicherstellen, dass Anbieter über die notwendige behördliche Zulassung verfügen. Bei Verdachtsmomenten ist schnelles Handeln gefragt, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

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