Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Insolvenzverfahren über die Michael Schmid Verwaltung u. Investment UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 16 IN 612/24

Esslingen, 7. Februar 2025 – Ein schwerer Schlag für die Michael Schmid Verwaltung u. Investment UG: Das Amtsgericht Esslingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Damit bleibt dem Unternehmen nicht einmal die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Keine ausreichenden Mittel für ein Insolvenzverfahren

Das Unternehmen mit Sitz in Esslingen, vertreten durch Geschäftsführer Michael Schmid, hatte beim Amtsgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken – ein zwingender Grund für die Abweisung nach § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO).

Die Entscheidung bedeutet, dass das Unternehmen ohne geordnete Verwertung seiner Vermögenswerte verbleibt. Gläubiger, die auf eine geregelte Abwicklung gehofft hatten, müssen nun mit einem vollständigen Forderungsausfall rechnen.

Möglichkeiten des Rechtsbehelfs

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht erfolgt ist – mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts gegeben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig, stattdessen sind bestimmte elektronische Einreichungsvoraussetzungen zu beachten.

Bedeutung für die Zukunft des Unternehmens

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags steht die Michael Schmid Verwaltung u. Investment UG faktisch vor dem wirtschaftlichen Aus. Ohne ein Insolvenzverfahren bleibt das Unternehmen handlungsunfähig, während Gläubiger kaum Chancen auf eine Rückzahlung ihrer Forderungen haben.

Ob der Geschäftsführer oder betroffene Gläubiger noch rechtliche Schritte einleiten, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass für das Unternehmen selbst keine geordnete Sanierung oder Liquidation mehr über den regulären Insolvenzweg erfolgen kann.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Endgültiges Aus für die 3J Holding GmbH – Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Next Post

Insolvenzverfahren der E & D Energie- und Dienstleistungs GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen