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Residenz am Harrl GmbH: Amtsgericht Bückeburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bückeburg, 10. Februar 2025 – Das Amtsgericht Bückeburg hat um 09:46 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 47 IN 10/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Residenz am Harrl GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Bad Eilsen, Fürst-Adolf-Straße 6-10, ist unter HRB 2518 im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen eingetragen und wird durch Geschäftsführer Heiner-Jörg Schlichting vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert aus Hannover bestellt. Damit sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zusätzlich wurden die Schuldner der Residenz am Harrl GmbH angewiesen, künftig Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beginnt nun eine eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Residenz am Harrl GmbH. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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