Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Finanz- und Kryptodienstleistungen der Website twaao.com. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet die angeblich in Frankfurt ansässige TWAAO dort ohne behördliche Erlaubnis Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Fehlende Lizenz – Ein Warnsignal für Anleger
In Deutschland dürfen Finanz- und Kryptodienstleistungen nur mit einer gültigen BaFin-Lizenz angeboten werden. TWAAO tritt jedoch ohne die erforderliche Genehmigung auf – ein klares Warnzeichen für potenzielle Investoren. Unternehmen, die ohne Erlaubnis agieren, entziehen sich jeglicher behördlicher Kontrolle, was das Risiko für Anleger erheblich erhöht.
Wie erkennt man unseriöse Anbieter?
🚨 Fehlende Regulierung: TWAAO besitzt keine Zulassung der BaFin.
🚨 Vage Unternehmensangaben: Trotz angeblichem Sitz in Frankfurt fehlen konkrete Geschäftsdetails.
🚨 Unbekannte Betreiber: Wer hinter TWAAO steckt, bleibt unklar – ein weiteres Warnsignal.
🚨 Lockangebote mit hohen Renditen: Unregulierte Plattformen locken oft mit unrealistischen Gewinnversprechen.
BaFin rät zur Vorsicht – So schützen Sie sich
✔ Prüfen Sie die BaFin-Unternehmensdatenbank, um sicherzustellen, dass ein Anbieter lizenziert ist.
✔ Seien Sie skeptisch gegenüber hohen Renditeversprechen – seriöse Investments bergen stets Risiken.
✔ Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Daten preis, wenn Zweifel an der Seriosität bestehen.
✔ Vermeiden Sie übereilte Investitionen, insbesondere wenn Druck auf schnelle Entscheidungen ausgeübt wird.
Rechtsgrundlage und weiterführende Informationen
Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Die BaFin mahnt dringend zur Vorsicht und rät Anlegern, sich genau zu informieren, bevor sie ihr Geld auf Plattformen wie TWAAO investieren. Bleiben Sie wachsam – schützen Sie Ihr Kapital vor unseriösen Anbietern! 🚨