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BaFin warnt vor TWAAO: Unseriöse Finanz- und Kryptodienste ohne Lizenz

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Finanz- und Kryptodienstleistungen der Website twaao.com. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet die angeblich in Frankfurt ansässige TWAAO dort ohne behördliche Erlaubnis Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Fehlende Lizenz – Ein Warnsignal für Anleger

In Deutschland dürfen Finanz- und Kryptodienstleistungen nur mit einer gültigen BaFin-Lizenz angeboten werden. TWAAO tritt jedoch ohne die erforderliche Genehmigung auf – ein klares Warnzeichen für potenzielle Investoren. Unternehmen, die ohne Erlaubnis agieren, entziehen sich jeglicher behördlicher Kontrolle, was das Risiko für Anleger erheblich erhöht.

Wie erkennt man unseriöse Anbieter?

🚨 Fehlende Regulierung: TWAAO besitzt keine Zulassung der BaFin.
🚨 Vage Unternehmensangaben: Trotz angeblichem Sitz in Frankfurt fehlen konkrete Geschäftsdetails.
🚨 Unbekannte Betreiber: Wer hinter TWAAO steckt, bleibt unklar – ein weiteres Warnsignal.
🚨 Lockangebote mit hohen Renditen: Unregulierte Plattformen locken oft mit unrealistischen Gewinnversprechen.

BaFin rät zur Vorsicht – So schützen Sie sich

Prüfen Sie die BaFin-Unternehmensdatenbank, um sicherzustellen, dass ein Anbieter lizenziert ist.
Seien Sie skeptisch gegenüber hohen Renditeversprechen – seriöse Investments bergen stets Risiken.
Geben Sie keine persönlichen oder finanziellen Daten preis, wenn Zweifel an der Seriosität bestehen.
Vermeiden Sie übereilte Investitionen, insbesondere wenn Druck auf schnelle Entscheidungen ausgeübt wird.

Rechtsgrundlage und weiterführende Informationen

Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Die BaFin mahnt dringend zur Vorsicht und rät Anlegern, sich genau zu informieren, bevor sie ihr Geld auf Plattformen wie TWAAO investieren. Bleiben Sie wachsam – schützen Sie Ihr Kapital vor unseriösen Anbietern! 🚨

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