Das Landleben – eine Oase der Ruhe und Idylle? Denkste! In einem kleinen Dorf hat sich ein Hahn erdreistet, mitten in der Nacht seiner natürlichen Bestimmung nachzugehen: zu krähen. Und das blieb nicht ohne Konsequenzen. Ein empfindlicher Nachbar fühlte sich in seiner wohlverdienten Nachtruhe gestört und zog vor Gericht. Das überraschende Ergebnis? Der Besitzer des „Lärmverursachers“ wurde zur Zahlung einer Strafe von 240 Euro verdonnert.
Ja, man könnte fast meinen, das fedrige Geschöpf habe vorsätzlich gegen die örtlichen Lärmschutzverordnungen verstoßen. Vielleicht hatte der Hahn einfach Spaß daran, seinen Nachbarn um den Schlaf zu bringen? Oder er wollte gezielt eine ländliche Revolution anzetteln – gegen Stille, gegen Ruhe, gegen jeglichen Anschein von Frieden? Man weiß es nicht. Fakt ist: Sein Besitzer hat nun die Rechnung für die krähenden nächtlichen Eskapaden zu tragen.
Die große Frage: Darf Natur noch natürlich sein?
Hähne krähen, Kühe muhen, Kirchenglocken läuten – oder sollten sie das vielleicht lieber nicht mehr? Man könnte sich fragen, ob das Landleben bald unter das strenge Regiment der absoluten Ruhe gestellt wird. Was kommt als Nächstes? Ein Verbot von zwitschernden Vögeln am frühen Morgen? Eine Dezibel-Obergrenze für summende Bienen? Vielleicht eine Nacht-Ruhepflicht für alle Bauernhoftiere?
Während in der Stadt laute Partys, Baustellenlärm und hupende Autos zur Normalität gehören, scheint die natürliche Geräuschkulisse des Landlebens zunehmend zum Störfaktor zu werden. Statt zu akzeptieren, dass ein Hahn nun mal kräht – und das eben nicht nur zu einer genehmigten Tageszeit –, werden Besitzer solcher „Lärmquellen“ inzwischen zur Kasse gebeten.
Lösungen? Nur noch geräuschlose Hähne züchten!
Eine logische Konsequenz dieser Entwicklung wäre es, neue Hahn-Rassen zu züchten: Solche, die ihre Stimme verlieren, oder gleich mit einer eingebauten „Stummschaltung“ geboren werden. Alternativ könnte man über ein Gesetz nachdenken, das Hahnengesänge nur noch zu bestimmten Zeiten erlaubt – vielleicht mit einer digitalen Zeitsteuerung, damit das Tier nicht eigenmächtig über sein Krähverhalten entscheidet.
Oder – und das ist natürlich die radikalste aller Optionen – die Nachbarschaft könnte sich einfach damit abfinden, dass das Landleben Geräusche mit sich bringt. Doch das wäre ja zu einfach. Stattdessen bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als abzuwarten, welches Tier als nächstes vor Gericht landet: Der bellende Hund? Die plätschernde Dorfquelle? Oder gar der Wind, weil er zu laut durch die Bäume rauscht?
Eins steht fest: Die Natur wird sich wohl bald einen Anwalt nehmen müssen!