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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die LEKO Metalltechnik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 4/25

Das Amtsgericht Rostock hat am 3. Februar 2025 um 17:32 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der LEKO Metalltechnik GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Roggentin, Verbindungsstraße 2, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 2333 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Rüdiger Kopplin vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Ulrike Hoge-Peters bestellt. Mit dieser Anordnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin vollständig auf sie über.

Folgende Maßnahmen wurden im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ergriffen:

  • Allgemeines Verfügungsverbot: Die Schuldnerin darf nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Jegliche Entscheidungen zur Vermögensverwaltung liegen nun bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
  • Fortgeltung vorheriger Maßnahmen: Die bereits am 6. Januar 2025 beschlossenen vorläufigen Maßnahmen bleiben weiterhin in Kraft.
  • Unterbrechung laufender Verfahren: Zivilrechtliche Streitigkeiten, an denen die Schuldnerin beteiligt ist, werden gemäß § 240 ZPO unterbrochen.

Diese Entscheidung dient der Sicherung des Unternehmensvermögens und der Vorbereitung einer möglichen Insolvenzabwicklung oder Sanierung. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Restrukturierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung mit besonderem Interesse verfolgen.

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