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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die handverlesen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 253/24

Das Amtsgericht Hechingen hat am 3. Februar 2025 um 16:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der handverlesen GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Obernheim, Am Bühl 41, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 730030 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler aus Rottweil bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, um eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.

Angeordnete Maßnahmen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Verwaltung von Bankkonten und Forderungen: Die Schuldnerin darf nicht mehr über Bankguthaben oder Außenstände verfügen. Die Befugnis zur Verwaltung dieser Mittel geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  • Einziehungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
  • Zahlungsanweisung für Drittschuldner: Gläubiger der Schuldnerin dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  • Einsichts- und Ermittlungsrechte: Der Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  • Zwangsvollstreckungsstopp: Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.

Mit dieser Entscheidung wurde ein entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren vollzogen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

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