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VecCtor GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Einschränkungen für Verfügungen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 53b IN 29/25

Lübeck, 31. Januar 2025 – Das Amtsgericht Lübeck hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VecCtor GmbH eine bedeutende Entscheidung getroffen. Um 10:00 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

Die VecCtor GmbH, mit Sitz in der Herrendamm 45, 23556 Lübeck, ist unter HRB 17386 HL beim Amtsgericht Lübeck eingetragen. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Brice Paul Jose De Ron und Dominick De Ron vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Einschränkungen für die Schuldnerin

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Janca aus Lübeck bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, deren wirtschaftliche Lage zu bewerten und den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zu koordinieren.

Mit der gerichtlichen Anordnung treten für die VecCtor GmbH erhebliche Einschränkungen in Kraft:

  • Verfügungen über das Unternehmensvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
  • Schuldner der VecCtor GmbH dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen müssen sämtliche Forderungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte dem Verfahren entzogen werden und eine kontrollierte Insolvenzverwaltung sichergestellt wird.

Möglichkeiten zur Beschwerde und weitere Schritte

Die Schuldnerin sowie deren Gläubiger haben die Möglichkeit, die Entscheidung binnen zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Lübeck anzufechten.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung eingeleitet wird. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt somit einen bedeutenden Schritt für den weiteren Verlauf des Verfahrens dar.

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