Berlin, 29. Januar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ASSA Gala GmbH unter dem Aktenzeichen 36a IN 8007/24 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die ASSA Gala GmbH, ansässig in der Residenzstraße 119, 13409 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 264073 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Muzaffer Cakmak vertreten.
Um mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, wurde mit Beschluss vom 29. Januar 2025 um 09:00 Uhr eine Reihe von Sicherungsmaßnahmen gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 21, 22 InsO) ergriffen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster mit Sitz in der Bäkestraße 7, 12207 Berlin, bestellt. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Die ASSA Gala GmbH darf ab sofort keine Zahlungen oder sonstige Verfügungen über ihre Bankkonten und Außenstände vornehmen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der zudem ermächtigt wurde:
- Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen
- Eingehende Gelder entgegenzunehmen
- Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen
Zusätzlich wurde Drittschuldnern untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Diese sind nun verpflichtet, ausschließlich unter Berücksichtigung des Beschlusses zu handeln.
Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Zwangsvollstreckungen, einschließlich Arrestmaßnahmen oder einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt.
Prüfung der Insolvenzfähigkeit
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem die Aufgabe, zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Außerdem wird er beurteilen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Zugang zu Geschäftsräumen und Unterlagen
Zur Sicherung der Insolvenzmasse ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume der ASSA Gala GmbH zu betreten und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle relevanten Informationen offenzulegen und auf Verlangen sämtliche Buchhaltungsunterlagen herauszugeben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese muss beim Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin) schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Alternativ kann die Beschwerde auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO übermittelt wird.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der ASSA Gala GmbH eingeleitet. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt.