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Vorläufiges Insolvenzverfahren der Scoop Aalen Hotelbetriebs GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 40/25
Amtsgericht Aalen, 27.01.2025

Das Amtsgericht Aalen hat am 27. Januar 2025 um 17:00 Uhr im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Scoop Aalen Hotelbetriebs GmbH wichtige Maßnahmen angeordnet, um eine geordnete Prüfung der Vermögenslage sicherzustellen. Das Unternehmen mit Sitz in der Hugo-Theurer-Straße 6, 73431 Aalen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 739427 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Melanie Harpe vertreten. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte ANCHOR mit Sitz in München.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung des Vermögens und zur Verhinderung von nachteiligen Veränderungen hat das Gericht Rechtsanwalt Florian Zistler, mit Kanzlei in der Karlstraße 33, 89073 Ulm, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser übernimmt gemäß §§ 21, 22 InsO die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und dessen Erhalt zu überwachen. Dabei prüft er insbesondere, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Bankkonten sowie Forderungen der Schuldnerin ist vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er wurde ermächtigt, Gelder einzuziehen, entgegenzunehmen und Sonderkonten einzurichten, um die insolvenzrechtlichen Vorschriften zu wahren. Den Drittschuldnern – denjenigen, die der Scoop Aalen Hotelbetriebs GmbH noch Zahlungen schulden – wurde untersagt, direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Um das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu schützen, wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Aussetzung von Zwangsvollstreckungen: Jegliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen – gegen die Schuldnerin wurden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits eingeleitete Verfahren wurden mit sofortiger Wirkung eingestellt.
  2. Erweiterte Befugnisse des Insolvenzverwalters: Dieser darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen sowie Einsicht in die Bücher und Unterlagen verlangen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm sämtliche für die Vermögenssicherung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Prüfauftrag und Perspektiven

Rechtsanwalt Florian Zistler wurde darüber hinaus beauftragt, als Sachverständiger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Dabei wird er beurteilen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und ob eine Fortführung des Betriebs möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Rechtsbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Aalen einlegen. Die genauen Modalitäten für die Einlegung der Beschwerde sind im Beschluss ausführlich dargelegt.

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer Klärung der finanziellen Verhältnisse der Scoop Aalen Hotelbetriebs GmbH getan. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Perspektiven für das Unternehmen bestehen.

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