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BGH-Urteil: Bankkund:innen können unzulässige Gebühren zurückfordern

witwiccan / Pixabay

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. November 2024 eine wegweisende Entscheidung zu den Erstattungsansprüchen von Bankkund:innen getroffen. Hintergrund sind jahrelang erhobene Gebühren durch Banken und Sparkassen, die auf Grundlage einer unwirksamen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingeführt wurden. Verbraucher:innen haben nun die Möglichkeit, diese Gebühren zurückzufordern – allerdings müssen sie dabei bestimmte Fristen beachten.

Worum geht es im BGH-Urteil?

Viele Banken hatten in der Vergangenheit Preiserhöhungen oder Änderungen ihrer Kontomodelle vorgenommen, ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kund:innen einzuholen. Stattdessen nutzten sie die sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel, nach der eine Änderung als akzeptiert galt, wenn innerhalb einer bestimmten Frist kein Widerspruch erfolgte.

Bereits im Jahr 2021 hatte der BGH diese Praxis im Fall der Postbank für unzulässig erklärt, da sie Verbraucher:innen unangemessen benachteilige. Die neue Entscheidung präzisiert nun die Erstattungsansprüche und gibt Bankkund:innen klare rechtliche Grundlagen, ihre gezahlten Entgelte zurückzuverlangen.

Wer kann von einer Rückerstattung profitieren?

Verbraucher:innen, die von ihrer Bank oder Sparkasse in den letzten Jahren Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen ohne aktive Zustimmung erhalten haben, können nun ihre Ansprüche prüfen und geltend machen. Dabei sind zwei wesentliche Punkte zu beachten:

  1. Unwirksame Preiserhöhung: Die Erhöhung muss auf der Zustimmungsfiktionsklausel basieren. Wer aktiv zugestimmt hat, hat keinen Anspruch.
  2. Verjährung: Unklar ist derzeit, ob eine 3- oder 10-jährige Verjährungsfrist gilt. Sicher ist, dass zumindest Gebühren der letzten drei Jahre zurückgefordert werden können.

So fordern Sie unzulässig gezahlte Gebühren zurück

Um eine Rückerstattung zu erhalten, sollten Verbraucher:innen folgende Schritte unternehmen:

  1. Kontoverträge prüfen: Überprüfen Sie, ob die Bank die unwirksame Klausel verwendet hat.
  2. Gebührenerhöhungen identifizieren: Finden Sie heraus, wann und in welchem Umfang Preiserhöhungen erfolgt sind.
  3. Beträge berechnen: Ermitteln Sie die unrechtmäßig gezahlten Gebühren anhand Ihrer Kontoauszüge.
  4. Bank kontaktieren: Nutzen Sie einen Musterbrief zur Rückforderung oder wenden Sie sich an Verbraucherzentralen für Unterstützung.

Ein interaktiver Musterbrief wird von Verbraucherorganisationen bereitgestellt und hilft dabei, die Forderung rechtssicher einzureichen.

Achtung: Kündigungsrisiko durch Banken

Einige Banken haben in der Vergangenheit Konten von Kund:innen gekündigt, die Rückforderungen gestellt haben. Verbraucher:innen sollten sich daher vorab informieren und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung einholen.

Beteiligung an Musterklagen möglich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt derzeit Musterfeststellungsklagen gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn, um unrechtmäßige Gebührenerhebungen rückgängig zu machen. Während eine Anmeldung zur Berliner Sparkasse nicht mehr möglich ist, können sich betroffene Kund:innen weiterhin der Klage gegen die Sparkasse KölnBonn anschließen.

Fazit: Jetzt aktiv werden

Das aktuelle BGH-Urteil stärkt die Rechte von Bankkund:innen und bietet eine klare Grundlage zur Rückforderung unrechtmäßig erhobener Entgelte. Betroffene sollten zeitnah handeln, um ihre Ansprüche vor einer möglichen Verjährung geltend zu machen.

Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich an Verbraucherzentralen oder nutzen Sie verfügbare Online-Ressourcen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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