Das Amtsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 23. Januar 2025, Aktenzeichen 321 IN 43/25, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der W & E Werzner und Eckel Maschinenbau GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Saigerhüttenstraße 2, 09526 Olbernhau, angeordnet.
Wichtige Anordnungen des Gerichts:
- Einstellung der Zwangsvollstreckung:
- Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, werden vorübergehend eingestellt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
- Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, ausgenommen sind Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.
- Vorläufige Insolvenzverwaltung:
- Am 23. Januar 2025 um 13:53 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, bestellt.
- Telefon: 0371 382260
- Telefax: 0371 3822623
- E-Mail: freudenberg@tiefenbacher.de
- Zustimmungsvorbehalt:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Aufgaben des Insolvenzverwalters:
- Überwachung der Unternehmensführung und Sicherung des Vermögens im Interesse der Gläubiger.
- Berechtigung zur Einziehung von Forderungen auf ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse.
- Übernahme des vollstreckungsbefangenen Vermögens.
- Verpflichtung der Drittschuldner, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Einsichtnahme in behördliche Register sowie Einholung von Auskünften bei Banken, Finanzbehörden und anderen Institutionen.
- Mitwirkungspflichten der Schuldnerin:
- Einsicht in Geschäftsbücher und -unterlagen ist dem Insolvenzverwalter zu gewähren.
- Alle erforderlichen Auskünfte müssen vollständig erteilt werden.
- Gutachtenerstellung:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, ein Gutachten über die finanzielle Situation der Schuldnerin zu erstellen.
- Das Gutachten soll unter anderem klären, ob Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
- Folgende Unterlagen sind dem Gericht vorzulegen:
- Stammdaten der Schuldnerin, inklusive früherer Firmennamen, Bankverbindungen und bestehendem Vermögen.
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis mit einer Vollständigkeitserklärung.
Das Gutachten wird ebenfalls von Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg erstellt.
Rechtsfolgen und Hinweise:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume zu betreten und in alle Vermögenswerte Einsicht zu nehmen. Alle Beteiligten werden aufgefordert, den Anweisungen des Insolvenzverwalters Folge zu leisten.
Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website des Insolvenzbekanntmachungsportals unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar.
Chemnitz, den 23. Januar 2025
Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht