Dortmund, 17. Januar 2025 – Das Amtsgericht Dortmund hat unter dem Aktenzeichen 257 IN 1/25 im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Supremos Musik GmbH, mit Sitz am Alter Hellweg 108, 44379 Dortmund, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 35094 eingetragen ist, wird durch die Geschäftsführerin Frau Maya Vieira Silva, Hoddenfeld 3, 44149 Dortmund, vertreten. Die Supremos Musik GmbH ist in den Bereichen Liveshows, Musikproduktion, Merchandising und Künstlervermarktung tätig.
Mit Beschluss vom 17. Januar 2025 um 11:29 Uhr wurde Rechtsanwalt Stephan Karl Michels, mit Kanzleisitz in der Löwenstraße 13, 44135 Dortmund, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Anordnung des Gerichts zur Sicherung der Insolvenzmasse:
- Verfügungsbeschränkungen:
Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens vorzubereiten. - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Supremos Musik GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen. - Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügungen gegen das Unternehmen, werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt.
Ausblick auf das Verfahren:
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens geprüft und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. In den kommenden Wochen wird das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.
Weitere Informationen können unter dem Aktenzeichen 257 IN 1/25 bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund eingeholt werden.