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Vorläufige Insolvenzverwaltung für RB-Wohnbau GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat am 16. Januar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der RB-Wohnbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Günzburg angeordnet. Diese Maßnahme dient dazu, das Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Diplom-Kaufmann Patrick Wahren aus Ulm ernannt. Seine Aufgabe besteht darin, das Unternehmensvermögen zu sichern und alle finanziellen Entscheidungen zu überwachen.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Patrick Wahren, Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: +49 (731) 970180
Telefax: +49 (731) 97018660

Einschränkungen für die Geschäftsführung

Ab sofort dürfen die Geschäftsführer der RB-Wohnbau GmbH & Co. KG nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über das Firmenvermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere die Einziehung offener Forderungen, die nun unter der Aufsicht des Verwalters erfolgen muss.

Hintergrund des Verfahrens

Das Unternehmen, das beim Amtsgericht Memmingen unter der Handelsregisternummer HRA 13174 geführt wird, sah sich offenbar mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die einen Insolvenzantrag erforderlich machten. Nun gilt es, zu prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss.

Rechtsbehelfsmöglichkeiten für Beteiligte

Beteiligte Parteien haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neu-Ulm eingereicht werden:

Adresse für Rechtsbehelfe:
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Wichtig:

  • Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
  • Beschwerden müssen entweder schriftlich oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.

Nächste Schritte im Verfahren

In den kommenden Wochen wird geprüft, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird oder ob Möglichkeiten zur Sanierung bestehen. Gläubiger sollten ihre Forderungen rechtzeitig vorbereiten und mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt treten.

Weitere Informationen erhalten Beteiligte über das Insolvenzgericht oder den bestellten Insolvenzverwalter.

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