Das Amtsgericht Essen hat unter dem Aktenzeichen 162 IN 313/24 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alpha Logistics GmbH, mit Sitz in der Hoetmarer Straße 32, 48324 Sendenhorst, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 21598 eingetragen ist, wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Salem Ahmed vertreten. Die Gesellschaft ist im Bereich Kurierdienste und Güterkraftverkehr bis 3,5 Tonnen tätig.
Mit Beschluss vom 20. Januar 2025 um 11:25 Uhr bestellte das Gericht Herrn Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Ab diesem Zeitpunkt sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Alpha Logistics GmbH – den sogenannten Drittschuldnern – untersagt, weitere Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist es dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden entsprechend angewiesen, ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Das Amtsgericht untersagte weiterhin Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, sofern diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Mit dieser vorläufigen Anordnung soll die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin gewährleistet und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorbereitet werden. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens wird das Amtsgericht Essen zu gegebener Zeit entscheiden.