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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Glas- und Bauelemente Holding GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Detmold ordnet umfassende Maßnahmen zum Schutz des Vermögens an.

Das Amtsgericht Detmold hat am 17. Januar 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Glas- und Bauelemente Holding GmbH aus Stuttgart entscheidende Schritte eingeleitet. Mit Beschluss um 15:16 Uhr wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet. Diese Maßnahme soll das Vermögen der Gesellschaft sichern und eine geordnete Fortführung der laufenden Geschäfte ermöglichen, während die wirtschaftliche Lage überprüft wird.

Die Glas- und Bauelemente Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 763665, hat ihren Sitz in der Thouretstraße 2, 70173 Stuttgart. Das Unternehmen ist auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen spezialisiert, insbesondere im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Glas- und Edelstahlprodukten. Die Geschäftsführung obliegt Frau Margit Müller und Herrn Dr.-Ing. Bernd Bergschneider.

Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer bestellt, der seine Kanzlei in der Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke, betreibt. Rechtsanwalt Meyer ist ab sofort dafür zuständig, das Vermögen der Glas- und Bauelemente Holding GmbH zu überwachen, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu analysieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen wurde eingeschränkt. Jegliche Verfügungen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Darüber hinaus ist es den Schuldnern der Holding untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen wurden die Drittschuldner angewiesen, Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu begleichen. Dieser ist auch ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Schutzmaßnahmen gegen Zwangsvollstreckungen

Im Rahmen des Beschlusses hat das Amtsgericht Detmold zudem Maßnahmen gegen Zwangsvollstreckungen ergriffen: Vollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Weitere Schritte im Verfahren

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 10 IN 16/25 und wird in den kommenden Wochen durch das Amtsgericht Detmold sowie den vorläufigen Insolvenzverwalter weitergeführt. Die nächsten Schritte umfassen die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind. Dabei wird auch geprüft, ob eine Restrukturierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommen muss.

Die Glas- und Bauelemente Holding GmbH sieht sich angesichts der aktuellen Lage mit großen Herausforderungen konfrontiert. Die angeordneten Maßnahmen bieten jedoch die Möglichkeit, das Unternehmen zu stabilisieren und die Interessen von Gläubigern, Geschäftspartnern und Mitarbeitern zu schützen.

Alle Beteiligten können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold einsehen. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um die Zukunft des Unternehmens zu klären und mögliche Perspektiven für einen Neuanfang auszuloten.

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