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Nordev GmbH & Co. KG: Ergänzungsbeschluss im Insolvenzantragsverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 580 IN 223/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nordev GmbH & Co. KG, vertreten durch die INTACO International Tankcontainer Logistics GmbH, wurde durch das Amtsgericht Schwerin am 17. Januar 2025 ein ergänzender Beschluss gefasst. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in der Trierer Straße 4, 66265 Heusweiler, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRA 4267 eingetragen. Die INTACO International Tankcontainer Logistics GmbH, ihrerseits vertreten durch den Geschäftsführer Imre Hegyesi, ist als Komplementärgesellschaft verantwortlich.

Die Ergänzungsentscheidung wurde auf Grundlage der ursprünglich am 16. Januar 2025 getroffenen Maßnahmen getroffen und betrifft insbesondere die Sicherung von Vermögenswerten der Schuldnerin.

Ergänzender Beschluss: Sicherung der Produktionsanlage

Die Richterin am Amtsgericht Godbersen hat angeordnet, dass die in der als Anlage 2 bezeichneten Inventarliste aufgeführten Gegenstände, welche als Bestandteile der Produktionsanlage gelten, gesiegelt werden müssen. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass die Vermögensgegenstände der Insolvenzmasse vollständig erhalten bleiben und vor möglichen Veränderungen oder Eingriffen geschützt werden.

Hintergrund der Maßnahme

Die Nordev GmbH & Co. KG hat ihren Fokus auf Dienstleistungen im Bereich der Tankcontainerlogistik und operiert unter schwierigen finanziellen Bedingungen. Die Siegelung der in der Inventarliste genannten Produktionsanlagen dient der Sicherstellung von Vermögenswerten, die für eine mögliche Insolvenzabwicklung oder Sanierung von entscheidender Bedeutung sind. Durch diese Ergänzung soll der Bestand der Insolvenzmasse gesichert und die Rechte der Gläubiger gewahrt werden.

Anweisungen an Drittschuldner und Beteiligte

Die Schuldner der Schuldnerin (z. B. Kunden und Geschäftspartner) werden aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten. Konkret sind sämtliche Leistungen und Zahlungen nur noch an die zuständigen Insolvenzverwalter oder die durch das Gericht benannten Vertreter zu richten. Dies gilt auch für eventuelle Ansprüche oder Forderungen im Zusammenhang mit der nun gesicherten Produktionsanlage.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen ergänzenden Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwerin, Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin, einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung stattgefunden hat, mit deren Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben, kann jedoch hilfreich sein.

Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen dazu sind auf der Website www.justiz.de erhältlich.

Ausblick

Die ergänzende Sicherung der Produktionsanlage deutet darauf hin, dass die vorhandenen Vermögenswerte von erheblicher Bedeutung für das weitere Verfahren sind. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, oder ob eine mögliche Sanierung der Nordev GmbH & Co. KG in Betracht kommt.

Gläubiger, Partner und Mitarbeiter sollten sich darauf einstellen, dass die kommenden Entscheidungen weitreichende Auswirkungen auf die Fortführung des Unternehmens haben könnten.

Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht
17.01.2025

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