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Lillebräu GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Rettung für das Kieler Unternehmen?

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 12/25

Das Amtsgericht Kiel hat im Insolvenzantragsverfahren der Lillebräu GmbH, einem in der Eichkamp 9 c, 24116 Kiel ansässigen Unternehmen, am 17. Januar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 18438 KI eingetragen ist, wird durch die beiden Geschäftsführer Max Niklas Kühl und Hendrik Florian Scheske vertreten.

Die Lillebräu GmbH, bekannt für ihre handwerklich gebrauten Biere und ein fester Bestandteil der Kieler Wirtschaft, kämpft aufgrund finanzieller Schwierigkeiten um ihr Überleben. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und zu prüfen, ob eine Rettung des Unternehmens möglich ist.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Helge Krüger bestellt. Mit seiner Kanzlei am Schwedenkai 1, 24103 Kiel, übernimmt er die Verantwortung, die finanzielle Situation des Unternehmens zu überprüfen und die notwendigen Maßnahmen zur Vermögenssicherung einzuleiten. Herr Dr. Krüger ist telefonisch unter 0431 9086650 und per Fax unter 0431 90866599 erreichbar.

Gerichtlich angeordnete Maßnahmen

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Geschäftsführung der Lillebräu GmbH darf keine Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft vornehmen, es sei denn, sie erhält die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies soll verhindern, dass das Vermögen unkontrolliert abfließt oder geschmälert wird (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Kunden und Geschäftspartner der Lillebräu GmbH (sogenannte Drittschuldner) sind dazu verpflichtet, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Beträge ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu überweisen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einziehung von Außenständen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, sämtliche offenen Forderungen der Lillebräu GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die wirtschaftliche Lage der Lillebräu GmbH zu stabilisieren und eine Grundlage für die Entscheidung über ein mögliches Hauptinsolvenzverfahren zu schaffen. Dabei wird geprüft, ob die Gesellschaft durch eine Sanierung gerettet werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig wird.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherung der Interessen der Gläubiger sowie auf der Möglichkeit, den Betrieb des Unternehmens fortzuführen. Die Lillebräu GmbH hat sich in den letzten Jahren einen Namen als innovativer Anbieter handwerklicher Biere gemacht, sodass eine Sanierung auch von großem Interesse für die regionale Wirtschaft sein dürfte.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kiel können die Beteiligten – einschließlich der Lillebräu GmbH und ihrer Gläubiger – eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich beim Amtsgericht Kiel eingereicht werden. Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder der Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung.

Hinweise für Beteiligte

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kiel eingesehen werden. Betroffene, insbesondere Gläubiger und Geschäftspartner, werden aufgefordert, sich eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen und die neuen Zahlungsanordnungen zu beachten.

Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft der Lillebräu GmbH. Ob es dem Unternehmen gelingt, sich aus der Krise zu befreien, oder ob eine Abwicklung notwendig wird, wird maßgeblich von den Ergebnissen der vorläufigen Insolvenzverwaltung abhängen.

Amtsgericht Kiel
17.01.2025

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