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Insolvenzantrag der Selliner Immobilien Bau GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 15. Januar 2025 im Verfahren über den Insolvenzantrag eines Gläubigers gegen die Selliner Immobilien Bau GmbH, ehemals geschäftsansässig Blankenfelder Straße 98, 13127 Berlin, entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36s IN 3510/24 geführt.

Die Selliner Immobilien Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 244471, war im Bereich der Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz sowie Facility-Management-Dienstleistungen tätig. Sie wurde durch den Geschäftsführer Oliver Rödiger vertreten.

Begründung der Entscheidung

Das Gericht stellte fest, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) wird in solchen Fällen eine Eröffnung des Verfahrens abgelehnt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses (§ 9 InsO).

Die Beschwerde ist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

Alternativ kann sie zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg.

Die Beschwerdeschrift muss enthalten:

  1. Die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung.
  2. Eine Erklärung, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird.

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist die Beschwerdeschrift von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe in elektronischer Form

Beschwerden können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, müssen jedoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung oder Sanierung der Gesellschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Gläubiger der Selliner Immobilien Bau GmbH müssen ihre Forderungen nun außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend machen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg, 15. Januar 2025

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