Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die AV2 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 6/25

Das Amtsgericht Fürth hat am 15. Januar 2025 um 08:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der AV2 GmbH, mit Sitz Alte Veste 2, 90513 Zirndorf, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter der Nummer HRB 17870 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Rüdiger Alexander Uwe Boris, geb. Sewiolo, vertreten.

Anordnungen des Gerichts zur Sicherung des Vermögens

Zur Vermeidung von nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin wurden gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Exner, ansässig in der Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, bestellt.

    Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:

  2. Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
    Die AV2 GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Forderungen (z. B. offene Außenstände).
  3. Einziehung von Forderungen und Verwaltung von Geldern
    • Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Zahlungsverbote an die Schuldnerin: Den Schuldnern der AV2 GmbH (z. B. Kunden oder Geschäftspartnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, die Vermögenswerte der AV2 GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögens- und Finanzlage der Schuldnerin prüfen und einen Bericht erstellen, der als Grundlage für die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens dient.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder andere Beteiligte eine sofortige Beschwerde einlegen:

  • Frist:
    Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung einzureichen.
  • Einreichung:
    Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Fürth, Hallstraße 1, 90762 Fürth, einzulegen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären.
  • Inhalt:
    Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss benennen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Hinweis zur elektronischen Einreichung

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören:

  • Qualifizierte elektronische Signatur der verantwortenden Person
  • Sicherer Übermittlungsweg, z. B. über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Eine einfache E-Mail reicht für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nicht aus.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der AV2 GmbH in den kommenden Wochen analysieren und dem Gericht Bericht erstatten. Auf Basis dieses Berichts wird entschieden, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird. Bis dahin bleibt die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt.

Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht
15. Januar 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die A & V Gleissicherung GmbH angeordnet

Next Post

Vorläufige Sachwalterin im Insolvenzverfahren der Baustoffwerk LIMEX-VENUSBERG GmbH bestellt