Aktenzeichen: 105 IN 1187/24
Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 15. Januar 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Blum’s Grillhähnchen & Snacks GmbH, mit Sitz Hambrücker Landstraße 5, 68753 Waghäusel, angeordnet. Das Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Grillhähnchen und Snacks spezialisiert hat, wird von der Geschäftsführerin Sylvie Schumacher vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Das Gericht hat folgende Maßnahmen beschlossen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Gläubigerinteressen zu schützen:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl, mit Kanzleiadresse in L 9, 11, 68161 Mannheim, bestellt.
- Kontaktinformationen des Insolvenzverwalters:
- Telefon: 0621 127960
- Fax: 0621 1279611
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
- Verfügungen der Blum’s Grillhähnchen & Snacks GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
- Drittschuldner (Schuldner der GmbH) sind angewiesen, keine Zahlungen mehr an die Blum’s Grillhähnchen & Snacks GmbH zu leisten. Alle Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einziehung und Verwaltung von Forderungen:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Tobias Wahl hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die laufenden Geschäftsvorgänge zu überwachen und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu analysieren. Hierzu ist er berechtigt:
- Die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
- Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin zu verwalten und Sonderkonten für die spätere Insolvenzmasse einzurichten.
- Grundbücher, Versicherungsunterlagen sowie andere relevante Dokumente einzusehen und bei Bedarf Auskünfte von Dritten einzuholen.
Hintergrund und nächste Schritte
Die Blum’s Grillhähnchen & Snacks GmbH hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, da offenbar finanzielle Schwierigkeiten bestehen. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und festzustellen, ob die Voraussetzungen für ein reguläres Insolvenzverfahren vorliegen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dem Gericht zeitnah einen Bericht vorlegen, in dem er darlegt:
- Ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
- Ob das Unternehmen fortgeführt oder abgewickelt werden soll.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe können die Schuldnerin und die Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen.
- Einreichungsstelle: Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
Hinweis für Gläubiger und Geschäftspartner
- Zahlungsaufforderung:
Gläubiger und Geschäftspartner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Blum’s Grillhähnchen & Snacks GmbH leisten. Alle Forderungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. - Anmeldung von Forderungen:
Sobald ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger ihre Ansprüche formell anmelden. - Kontakt zum Insolvenzverwalter:
Gläubiger sollten frühzeitig den Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter suchen, um über die nächsten Schritte informiert zu werden.
Ausblick
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hängt von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Ziel ist es, eine möglichst gerechte Verteilung der vorhandenen Vermögenswerte auf die Gläubiger zu gewährleisten. Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist, wird im weiteren Verfahren geklärt.