Das Amtsgericht Duisburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Apel Elektrotechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Nummer HRB 12206, wichtige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Graf-Zeppelin-Straße 8, 46149 Oberhausen, und wird durch den Geschäftsführer Herrn Eldina Ribic, wohnhaft in der Kriegerstraße 9, 45479 Mülheim an der Ruhr, vertreten.
Am 15. Januar 2025 um 14:30 Uhr hat das Gericht gemäß §§ 21, 22 InsO Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Geschäftsführung und die Abwicklung der Unternehmensangelegenheiten.
Verfügungen der Apel Elektrotechnik GmbH über Vermögenswerte dürfen fortan nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass alle Maßnahmen im Interesse der Gläubiger und einer geordneten Abwicklung stehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Zudem wurde Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die Verbindlichkeiten gegenüber der Apel Elektrotechnik GmbH haben – untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Anordnung stellt sicher, dass finanzielle Mittel im Sinne der Insolvenzordnung gesichert und verwaltet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Beschluss verfolgt das Ziel, die vorhandenen Vermögenswerte der Gesellschaft zu schützen, die Gläubigerinteressen zu wahren und eine klare Grundlage für die weitere Abwicklung des Verfahrens zu schaffen.
Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg eingesehen werden.
Amtsgericht Duisburg, 15. Januar 2025